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Reisepass

Nachdem die Bundesrepublik Deutschland als eines der ersten EU-Länder seit dem 01.11.2005 den elektronischen Reisepass (kurz: ePass) mit biometrischen Daten eingeführt hat, hat dieser Pass seit 01.03.2017 nun sein äußeres Erscheinungsbild geändert. Der Chip im ePass enthält weiterhin die üblichen Passdaten und das Lichtbild. Seit November 2007 werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke digital gespeichert.

Statusabfrage für bestellte Reisepässe
Bei der Bestellung Ihres Reisepasses wird Ihnen ein Code mitgegeben. Damit können Sie den Status Ihres Dokuments im Service-Portal der Stadt Schwerte abfragen.

Wird ein Visum benötigt?
Ob Sie für Ihr Reiseziel einen Reisepass und/oder ein Visum benötigen, erfahren Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de).

  • Ausstellung für Personen unter 24 Jahre: 37,50 Euro. 
  • Ausstellung für Personen über 24 Jahre: 70,00 Euro. 
  • Für Vielreisende besteht auch die Möglichkeit einen Pass mit 48 Seiten auszustellen. Die Mehrkosten hierfür betragen 22,00 Euro
  • Sollte die übliche Wartezeit auf den ePass nicht mehr ausreichen, besteht die Möglichkeit innerhalb von 72 Stunden einen Express-Pass zu beantragen. Die Mehrkosten hierfür betragen 32,00 Euro.
  • Änderung der Wohnortangabe: gebührenfrei

Die anfallende Gebühr kann auch per ec-cash bezahlt werden.

  • Alter Reisepass oder Personalausweis bzw. Kinderausweis oder Kinderreisepass
  • Sind Sie
    • verheiratet,
      benötigen Sie zusätzlich das aktuelle Familienstammbuch
      • Personen, die vor dem 01.01.1958 geheiratet haben, benötigen eine aktuelle Heiratsurkunde
    • ledig,
      benötigen Sie eine aktuelle Geburtsurkunde
    • geschieden oder verwitwet,
      benötigen Sie eine aktuelle Familienbuchabschrift.
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild nach der Fotomustertafel der Bundesdruckerei. Die ortsansässigen Fotografen sind hierüber informiert.
  • Persönliche Vorsprache ist erforderlich.
  • Bei Antragstellern, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, gilt grundsätzlich:
    • beide Elternteile müssen den Antrag stellen
    • mindestens ein Elternteil muss zusammen mit dem Kind zum Bürgerservice kommen und eine schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils mitbringen
    • ist ein Elternteil allein sorgeberechtigt, ist hierüber ein entsprechender Nachweis vorzulegen (z.B. Vorlage eines Beschlusses des Familien- oder Vormundschaftsgerichtes)

Bitte bringen Sie die v.g. Unterlagen (einschließlich Geburtsurkunde bzw. Familienbuch) vollständig mit, da ansonsten die Ausstellung eines Reisepasses nicht möglich ist.

Miriam.Cichon(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-250 (zentral)
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Rathausstr. 31
58239 Schwerte
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michaela.struwe(at)stadt-schwerte.de
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