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Prozessführung und Widersprüche

Das Rechtsamt bearbeitet Klagen gegen die Stadt Schwerte und erhebt Klage gegenüber Dritten.

Widersprüche gegen Bescheide der Stadt Schwerte werden in der Regel von den Ämtern bearbeitet, die die Bescheide erlassen haben.  Die Ausnahme sind Widersprüche gegen Entscheidungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, dem Unterhaltsvorschussgesetz und für Benutzungsgebühren der Übergangsheime und Wohnungslosenunterkünften.
 
In Zweifelsfällen ist das Rechtsamt zu beteiligen.

Zuständigkeitsbereich:

  • Klagen vor allen Gerichten (ausgenommen Schadenersatzprozesse)
  • die o.g. Widerspruchsverfahren
Sandra.Brinkmann(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-300
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Rathaus I

Raum: 117
Rathausstr. 31
58239 Schwerte
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Montag:08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr
julia.burhop(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-343
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