Wenn Sie in Schwerte eine Lebenspartnerschaft geschlossen haben, können Sie hier (siehe unter „Formulare") Ihre Lebenspartnerschaftsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck des Lebenspartnerschaftsregisters erhalten.
Berechtigt, eine Urkunde zu bekommen sind alle Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren, Abkömmlinge und Geschwister. Andere Personen müssen ihr rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Sie können Ihre Urkunde gerne online anfordern. Bitte klicken Sie dafür weiter unten auf „Formulare"!
Lebenspartnerschaftsurkunden anderer Standesämter können Sie hier NICHT erhalten. Als Hilfestellung für die Urkundenbestellung bei anderen Standesämtern können Sie das Formular „Urkundenanforderung (allgemein)" (siehe unter „Formulare") benutzen.
Ermäßigung:
Die Zugehörigkeit zum berechtigten Personenkreis ist durch Vorlage des Bewilligungsbescheides nachzuweisen.
Zahlungsarten
Wenn Sie in Schwerte eine Lebenspartnerschaft geschlossen haben, können Sie hier (siehe unter „Formulare") Ihre Lebenspartnerschaftsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck des Lebenspartnerschaftsregisters erhalten.
Berechtigt, eine Urkunde zu bekommen sind alle Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren, Abkömmlinge und Geschwister. Andere Personen müssen ihr rechtliches Interesse glaubhaft machen.
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Lebenspartnerschaftsurkunden anderer Standesämter können Sie hier NICHT erhalten. Als Hilfestellung für die Urkundenbestellung bei anderen Standesämtern können Sie das Formular „Urkundenanforderung (allgemein)" (siehe unter „Formulare") benutzen.
Ermäßigung:
Die Zugehörigkeit zum berechtigten Personenkreis ist durch Vorlage des Bewilligungsbescheides nachzuweisen.
Zahlungsarten
Melanie
Schmidt
33_34
Montag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Susanne
Degwer
33_34
Montag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Simone
Asua-Honert
33_34
Montag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Marion
Kranhold
33_34
Montag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
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Berechtigt, eine Urkunde zu bekommen sind alle Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren, Abkömmlinge und Geschwister. Andere Personen müssen ihr rechtliches Interesse glaubhaft machen.
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Fordern Sie Urkunden aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister an.
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Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |
Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |
Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |
Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |
Tag | Uhrzeit |
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Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |
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