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Integrationsrat

Der Integrationsrat ist eine kommunale Institution, die in der Gemeindeordnung in § 27 verankert ist und sich mit allen kommunalen Angelegenheiten befassen kann. In seiner beratenden Funktion kann das Gremium zu allen Themen, die im Rat der Stadt Schwerte behandelt werden, Beschlussvorlagen vorbereiten, die den jeweiligen Ratsausschüssen vorgelegt werden. Je ein Mitglied ist in allen freiwilligen Ausschüssen des Stadtrates vertreten mit dem Recht, zu den behandelten Themen Stellung nehmen zu können und Informationen zur Sachlage zu geben - allerdings ohne Stimmrecht.

In Schwerte beschäftigt sich der Integrationsrat insbesondere mit der Lösung der Probleme, die sich aus dem Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher kultureller Herkunft ergeben. Dabei wird die soziale, rechtliche und politische Gleichstellung angestrebt. Die praktische Arbeit, die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen des Integrationsrates, sowie die Planung von Veranstaltungen geschieht in der Integrationsgruppe, die sich jeden ersten Mittwoch im Monat um 18:30 Uhr im Bürgersaal trifft. Um die konkrete Umsetzung von Projekten kümmert sich die Geschäftsführerin des Integrationsrates, Heike Pohl, Mitarbeiterin der Stadt Schwerte.

Als Beispiele für die konkrete Arbeit des Integrationsrates in Schwerte können z.B. genannt werden:

  • Einwohnerfragestunde immer im Vorfeld der Integrationsratssitzung, die sechsmal im Jahr stattfindet. Jeder hat hier die Möglichkeit, sich zu Wort zu melden.
  • Berichte und Informationen zu ausländerrelevanten Themen (z.B. Einbürgerung, Arbeitslosigkeit, Zuwanderungsgesetz)
  • Unterstützung von Gruppen und Vereinen, die in der Ausländerarbeit aktiv sind
  • Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen zur Vermeidung von Gewalt, Rassismus und Ausländerfeindlichkeit
  • Schul- und Kindergartenprojekte, sowie integrative Sprachförderung für Migranten
  • interrelligiöses Fastenbrechen im Bürgersaal
  • interrelligiöse Weihnachtsfeier
  • internationales Kindesfest „Nisan 23"
  • Rundgänge durch das interkulturelle Schwerte
  • Boccia-Bahn am Wuckenhof
  • Muslimische Gräberfeld im Städtischen Friedhof in Villigst (im Kreis Unna war Schwerte die erste Gemeinde mit einem muslimischen Gräberfeld)
  • Errichtung eines Hagia-Sophia-Parkes
  • Verleihung des ersten Schwerter Integrationspreises

Wer darf wählen?

  • Ausländer,
  • Deutsche, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben. Diese müssen sich bis zum zwölften Tag vor der Wahl bei Bürgerservice, Rathaus I,  in das Wählerverzeichnis eintragen lassen
  • auch EU-Bürger, Spätaussiedler und Eingebürgerte können also ihre Stimme für den Integrationsrat abgeben.

Darüber hinaus muss die Person am Wahltag

  • 16 Jahre alt sein,
  • sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und
  • mindestens seit dem sechzehnten Tag vor der Wahl in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben.

Der Integrationsrat weist auf folgende Termine für 2023 hin:

  • Treffen der Integrationsgruppe: Jeden 1. Mittwoch  im Monat  um 18:30 Uhr im Bürgersaal des Rathauses I, Rathausstr. 31.Alle Interessierten, die sich in die Integrationsarbeit einbringen möchten, sind herzlich willkommen! 
heike.pohl(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-227
Details

Rathaus am Stadtpark

Raum: 118
Rathaus - Am Stadtpark 1
58239 Schwerte
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:nur nach Vereinbarung
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:nur nach Vereinbarung
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag:nur nach Vereinbarung
Beirat, Ausländerbeirat, Integrationskonzept