Im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes können
Sie reichen Bauvorlagen bei der Gemeinde ein, um die Übereinstimmung des Vorhabens mit dem Bebauungsplan zu belegen; eine bauordnungsrechtliche Prüfung findet nicht statt. Eine Prüfpflicht der Gemeinde und der Bauaufsichtsbehörde besteht nicht.
Sind die Voraussetzungen erfüllt, können Sie nach einem Monat mit den Bauarbeiten beginnen. Soll mit der Ausführung mehr als 3 Jahre nach Ablauf des vorgenannten Monats begonnen werden, ist eine erneute Bauvorlage an die Gemeinde erforderlich. Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, erklärt die Stadt Schwerte, dass das Baugenehmigungsverfahren erforderlich wird.
Lea
Bochmann
63
Montag
nur nach Vereinbarung
Dienstag
nur nach Vereinbarung
Mittwoch
nur nach Vereinbarung
Donnerstag
nur nach Vereinbarung
Freitag
nur nach Vereinbarung
Andrea
Driller
63
Montag
nur nach Vereinbarung
Dienstag
nur nach Vereinbarung
Mittwoch
nur nach Vereinbarung
Donnerstag
nur nach Vereinbarung
Freitag
nur nach Vereinbarung
Astrid
Brieke
63
Montag
nur nach Vereinbarung
Dienstag
nur nach Vereinbarung
Mittwoch
nur nach Vereinbarung
Donnerstag
nur nach Vereinbarung
Freitag
nur nach Vereinbarung
Martina
Bothin-Buhl
63
Montag
nur nach Vereinbarung
Dienstag
nur nach Vereinbarung
Mittwoch
nur nach Vereinbarung
Donnerstag
nur nach Vereinbarung
Freitag
nur nach Vereinbarung
Marina
Nöcker
63
Montag
nur nach Vereinbarung
Dienstag
nur nach Vereinbarung
Mittwoch
nur nach Vereinbarung
Donnerstag
nur nach Vereinbarung
Freitag
nur nach Vereinbarung
Im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes können
Sie reichen Bauvorlagen bei der Gemeinde ein, um die Übereinstimmung des Vorhabens mit dem Bebauungsplan zu belegen; eine bauordnungsrechtliche Prüfung findet nicht statt. Eine Prüfpflicht der Gemeinde und der Bauaufsichtsbehörde besteht nicht.
Sind die Voraussetzungen erfüllt, können Sie nach einem Monat mit den Bauarbeiten beginnen. Soll mit der Ausführung mehr als 3 Jahre nach Ablauf des vorgenannten Monats begonnen werden, ist eine erneute Bauvorlage an die Gemeinde erforderlich. Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, erklärt die Stadt Schwerte, dass das Baugenehmigungsverfahren erforderlich wird.
Hinweis: Bitte verwenden Sie beim Ausfüllen der Formulare nicht den Browser "Safari", da dieser nicht unterstützt wird.
gem. § 63 BauO NRW 2018 zur Vorlage bei der Gemeinde
Die alternative PDF-Version des Formulars zum Ausdrucken und Befüllen von Hand sowie Versand per Post erhalten Sie hier
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Montag: | nur nach Vereinbarung |
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