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Prämiengutschein für Weiterbildungsinteressierte

Die Bundesregierung unterstützt die Finanzierung einer beruflichen Weiterbildung und trägt fünfzig Prozent der Weiterbildungskosten, bis zu einem Höchstbetrag von 500 Euro im Jahr, wenn die Teilnehmenden mindestens die gleiche Summe selbst für ihre Weiterbildung aufbringen.

 

Die Einkommensgrenzen für den Anspruch auf die Förderung individueller beruflicher Weiterbildung mit dem Prämiengutschein sind seit Januar 2010 erhöht worden. Künftig kann man einen Prämiengutschein bekommen, wenn man erwerbstätig ist und das zu versteuernde Jahreseinkommen 25.600 € (oder 51.200 € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Auch Selbstständige, Freiberufler, Minijobber, mithelfende Familienangehörige in Betrieben, Beschäftigte in Mutterschutz oder Elternzeit und Berufsrückkehrende erhalten die Förderung.

 

Die Bildungsprämie bekommt man in einer ausgewiesenen Beratungsstelle, wie zum Beispiel in Schwerte die Beratungsstelle in der Volkshochschule sowie die Stiftung Weiterbildung in Unna. Weiterbildungsinteressierte berufstätige Menschen müssen wissen, wo und zu welchem Preis sie sich weiterbilden können, was sie in ihrem Berufsalltag benötigen. Es muss geprüft werden, ob die Förderkriterien eingehalten werden. Auf dem Prämiengutschein werden nach der Beratung das Weiterbildungsziel und geeignete Weiterbildungsanbieter angegeben.

 

Arbeitslose, die eine Weiterbildungsmaßnahme besuchen möchten, sind in dem Sinne nicht förderfähig. Das gilt auch für Personen in einem öffentlich geförderten Beschäftigungsverhältnis, für Nichterwerbsfähige oder auch für Migranten ohne Arbeitserlaubnis. Für sie gibt es die Möglichkeit, von der ARGE gefördert zu werden mittels eines Bildungsgutscheins.

 

Neben dem Prämiengutschein wurden von der Bundesregierung zwei weitere Wege zur Weiterbildungsförderung beschlossen, die auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem höheren Einkommen interessant sind:

Das „Weiterbildungssparen“ erlaubt zur Finanzierung von Weiterbildung die Entnahme aus Guthaben, die nach dem Vermögensbildungsgesetz gefördert wurden und kann auch für eine laufende oder bereits abgeschlossene Bildungsmaßnahme genutzt werden.

Das „Weiterbildungsdarlehen“ soll die Aufnahme eines günstigen Kredites für die Finanzierung beruflicher Weiterbildung ermöglichen. Die Einführung dieser Möglichkeit ist für 2009 geplant.

 

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Weitere Informationen

Logo WFG im Kreis Unna

Viktoria Berntzen

Stiftung Weiterbildung im Kreis Unna

Tel.: 0 23 03/27-18 90

 

Anke Jauer

Koordinierungsstelle Frau und Beruf im Kreis Unna

Tel.: 0 23 03/27-40 90

 


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