Die Bundesregierung unterstützt die Finanzierung einer beruflichen Weiterbildung mit bis zu 154 Euro im Jahr, wenn die Teilnehmenden mindestens die gleiche Summe selbst für ihre Weiterbildung aufbringen.
Die Einkommensgrenzen für den Anspruch auf die Förderung individueller beruflicher Weiterbildung mit dem Prämiengutschein sind seit April 2009 erhöht worden. Künftig kann man einen Gutschein bekommen, wenn man erwerbstätig ist und das zu versteuernde Jahreseinkommen 20.000 € (oder 40.000 € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Auch Selbstständige, Minijobber, mithelfende Familienangehörige in Betrieben, Beschäftigte in Mutterschutz oder Elternzeit und Berufsrückkehrende erhalten die Förderung.
Den Gutschein bekommt man in einer ausgewiesenen Beratungsstelle, wie zum Beispiel die Stiftung Weiterbildung. Auf dem Prämiengutschein werden das Weiterbildungsziel und geeignete Weiterbildungsanbieter angegeben.
Neben dem Prämiengutschein wurden von der Bundesregierung zwei weitere Wege zur Weiterbildungsförderung beschlossen, die auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem höheren Einkommen interessant sind:
Das „Weiterbildungssparen“ erlaubt zur Finanzierung von Weiterbildung die Entnahme aus Guthaben, die nach dem Vermögensbildungsgesetz gefördert wurden und kann auch für eine laufende oder bereits abgeschlossene Bildungsmaßnahme genutzt werden.
Das „Weiterbildungsdarlehen“ soll die Aufnahme eines günstigen Kredites für die Finanzierung beruflicher Weiterbildung ermöglichen. Die Einführung dieser Möglichkeit ist für 2009 geplant.